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Nachrüstung von Baumaschinen mit Kamera-Monitor-Systemen
Für die Nachrüstung von Baumaschinen im Altbestand (Näheres siehe unter „Hinweise und grundsätzliche Anforderungen“) können Prämien in Form von Zuschüssen bei der BG BAU beantragt werden.
Prämienhöhe
Die Förderung ist auf max. 2 Kamera-Monitor-Systeme pro Jahr und Unternehmen begrenzt.
Ab dem 01.10.2011 (Rechnungsdatum) wird ein Zuschuss in Höhe von 50 % der Anschaffungskosten gewährt, max. 500,00 €/KMS.
Voraussetzungen für die Zuteilung einer Prämie
Die finanzielle Unterstützung ist an folgende grundsätzliche Kriterien gebunden:
Zahlungsmodalitäten
Die Prämierung erfolgt grundsätzlich in Form einer Überweisung des auszuzahlenden Prämienbetrages auf das Firmenkonto des einreichenden Unternehmens.
Links
Dem Antrag ist die Originalrechnung beizufügen.
Antrag