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Aktion "Nachrüstung von Baumaschinen (Bj. vor 2009) und Baustellen-LKW (ab 16t zGG) mit Kamera-Monitor-Systemen"

Nachrüstung von Baumaschinen und Baustellen-LKW mit Kamera-Monitor-Systemen

Für die Nachrüstung von Baumaschinen im Altbestand und Baustellen-LKW ab 16t zulässigem Gesamgtewicht (zGG) (Näheres siehe unter "Empfehlungen und Hinweise") können Prämien in Form von Zuschüssen bei der BG BAU beantragt werden.

Prämienhöhe

Die Förderung ist auf max. 2 Kamera-Monitor-Systeme pro Jahr und Unternehmen begrenzt.

Ab dem 01.10.2011 (Rechnungsdatum) wird ein Zuschuss in Höhe von 50 % der Anschaffungskosten gewährt, max. 500,00 €/KMS.

Voraussetzungen für die Zuteilung einer Prämie

Die finanzielle Unterstützung ist an folgende grundsätzliche Kriterien gebunden:

  • Die Firma des Antragstellers ist Mitglied der BG BAU.
  • Die nachzurüstende Erdbaumaschine ist älter als Baujahr 2009 (da Erdbaumaschinen ab dem Baujahr 2009 die Sichtfeldanforderungen der ISO 5006:2006 herstellerseits bereits erfüllen müssen).
  • Der nachzurüstende Baustellen-LKW hat ein zGG von mehr als 16t
  • Mit der Nachrüstung der KMS werden die vom Fahrerplatz aus ursprünglich nicht einsehbaren Nahbereiche deutlich reduziert. Dies kann derart überprüft werden, ob eine im Abstand von 1 m zur Baumaschine/zum Baustelle-LKW gehende/stehende Person vom Maschinenführer/Fahrer gesehen wird.

Zahlungsmodalitäten

Die Prämierung erfolgt grundsätzlich in Form einer Überweisung des auszuzahlenden Prämienbetrages auf das Firmenkonto des einreichenden Unternehmens.

Links

Dem Antrag ist die Originalrechnung beizufügen.
Antrag 

Empfehlungen und Hinweise zur Nachrüstung von Baumaschinen
Empfehlungen und Hinweise zur Nachrüstung von Baustellen-LKW